(...) Die Bildungsangebote
der Realschule qualifizieren die Schülerinnen und Schüler
nach ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen durch
individuelle Schwerpunktbildung, insbesondere im naturwissenschaftlichen
Bereich und im Erlernen einer zweiten Fremdsprache.(...)
Aus: Aufgaben und Ziele der Realschule |
Französisch ab dem 6. Schuljahr
Mit der erstmaligen Wahl am Ende
des 5. Realschuljahrgangs können Schülerinnen und Schüler
Französisch als Wahlpflichtkurs wählen.
Für interessierte Schülerinnen
und Schüler wird am Ende des 5. Schuljahres ein "Schnupperkurs"
angeboten, der bereits von der Lehrkraft unterrichtet wird, die
voraussichtlich auch für die fünf nachfolgenden Schuljahre
verantwortlich bleibt.
Das Fach wird mit vier Wochenstunden
unterrichtet und bei der Versetzung gleichrangig mit den Hauptfächern
Deutsch, Englisch und Mathematik behandelt.
Die Wahl eines zweiten Wahlpflichtkurses entfällt dann, weil
die dafür in der Stundentafel
der Realschule vorgesehenen vier Wochenstunden mit Französisch
schon vergeben sind.
In der Stundentafel
der Hauptschule ist eine zweite Fremdsprache nicht vorgesehen.
Wann ist die Wahl der zweiten Fremdsprache
sinnvoll?
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Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist dann
sinnvoll, wenn die Stärken einer Schülerin oder
eines Schülers im Sinne der oben genannten individuellen
Schwerpunktbildung tatsächlich im sprachlichen Bereich
liegen, die Zensuren in den Fächern Deutsch und Englisch
z.B. stets besser als die in den mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fächern ausgefallen sind.
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Die Wahl der zweiten Fremdsprache
ist dann sinnvoll, wenn eine Schülerin oder ein Schüler
während der Jahrgänge 6 - 9 den Übergang an
ein allgemeinbildendes Gymnasium anstrebt (Siehe: Durchlässigkeit).
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Die Wahl der zweiten Fremdsprache
ist dann sinnvoll, wenn eine Schülerin oder ein Schüler
schlicht das notwendige Interesse an der Sprache mitbringt.
Falls die Leistungen oder das Interesse nachlassen, so kann
jeweils zum Schuljahresbeginn der Wahlpflichtkurs verlassen
werden. Eine Neuwahl richtet sich dann allerdings danach,
ob in den gewünschten Kursen noch Plätze frei sind.
Wichtig: Das Erlernen
der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang ist nicht Voraussetzung
für einen möglichen Übergang in die Einführungsphase
der gymnasialen Oberstufe (10. Schuljahrgang) oder für den
Besuch des Fachgymnasiums.
Für eine Beratung stehen die
Kassenlehrkräfte der 5. Realschulklassen gern zur Verfügung.
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