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1. Interne
Evaluation nach Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG)
Im Rahmen des Gesetzes zur Eigenverantwortlichen
Schule (seit 01.08.2007 gültig) sind Schulen in Niedersachsen
aufgefordert, jährlich ihre Arbeit zu überprüfen
und zu bewerten. Aus den Ergebnissen der Überprüfungen
sollen Verbesserungsmaßnahmen entwickelt werden, die dem
Schulvorstand
durch die Schulleitung vorgestellt werden sollen.
Die Steuergruppe
der Schule Am Dobrock hatte im Schuljahr 2007/2008 den Auftrag,
ein geeignetes Instrument zur internen Evaluation zu ermitteln
und der Gesamtkonferenz vorzustellen. Am 19.06.2008 beschloss
die Gesamtkonferenz, SEIS (Selbstevaluation in Schulen) als Instrument
einzuführen.
SEIS wurde von der Bertelsmann-Stiftung
entwickelt und im Herbst 2008 in die Obhut und Pflege der Länder
übergeben (zur
Internetpräsenz von SEIS...).
SEIS bietet differenzierte Fragebögen
für Eltern, Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte
an, die dann gegen ein angemessenes Honorar auch ausgewertet werden.
Bei uns sollen jährlich die 8. und 10. Klassen beider Schulformen
(Eltern, Schülerinnen und Schüler) sowie das Kollegium
die Arbeit unserer Schule bewerten. Die Landesschulbehörde
bietet seit kurzem Hilfen bei der Auswertung an, indem ein Berater
zur Schulentwicklung den Prozess der Planung und Durchführung
von Verbesserungsmaßnahmen begleitet.
SEIS wurde an unserer Schule erstmals
in der Zeit vom 13.10. - 19.11.2008 durchgeführt. Die Ergebnisse
sollen einige Monate nach der Durchführung präsentiert
werden (siehe Menü rechts).
2. Externe Evaluation durch die Niedersächsische
Schulinspektion (NSchI)
Die NSchI führt an allen öffentlichen
Schulen des Landes seit 2006 regelmäßig Schulinspektionen
durch. Eine erste Bestandsaufnahme (Qualitätsbewertung aller
Schulen) erfolgte bereits; sie soll bis voraussichtlich 2011 abgeschlossen
sein. Bis Mai 2008 sind insgesamt knapp 40 % der niedersächsischen
Schulen inspiziert worden - die Schule Am Dobrock war noch nicht
dabei.
Die Ergebnisse der Schulinspektionen
werden in Form eines schriftlichen Berichts an die Schulen, an
die Landesschulbehörde und an den Schulträger übermittelt.
Sie sollen für gezielte Maßnahmen der Qualitätsverbesserung
genutzt werden. Ein öffentliches Ranking der Schulen ist
nicht beabsichtigt.
Zu den Aufgaben der NSchI gehören
die Qualitätsermittlung jeder einzelnen Schule in Niedersachsen
sowie die Evaluation einzelner Bereiche des niedersächsischen
Schulwesens. Durch Analyse der Stärken und Schwächen
werden die Qualität jeder einzelnen Schule und die Bereiche
mit dringendem und langfristigem Verbesserungsbedarf ermittelt.
Im Mittelpunkt steht dabei die Unterrichtsqualität. Die Bewertung
der Schul- und Unterrichtsqualität erfolgt auf der Basis
eines Qualitätsprofils, das derzeit 16 Qualitätskriterien
und rund 100 Teilkriterien umfasst.
Die Ergebnisse der Schulinspektion
sollen hier nach der Durchführung präsentiert werden
(siehe Menü rechts).
3. Interne Evaluation von Bausteinen unserers
Schulprogramms
Wir haben schon
mehrfach Bausteine unseres Schulprogramms evaluiert, indem wir
Fragebögen für Erziehungsberechtigte, Schülerinnen
und Schüler, Lehrkräfte oder im Rahmen der Berufsorientierung
beteiligte Betriebe erstellt und ausgewertet haben.
Beispiele sind
das Ausbildungsforum
2007 und unser System individueller AV/SV-Beurteilungen.
Die Ergebnisse der Evaluation zum Ausbildungsforum werden hier
präsentiert, um das Vorgehen bei der Qualitätsentwicklung
beispielhaft zu demonstrieren (siehe Menü rechts).
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