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Formen der Evaluation und unser Vorgehen
 


1. Interne Evaluation nach Niedersächsischem Schulgesetz (NSchG)

Im Rahmen des Gesetzes zur Eigenverantwortlichen Schule (seit 01.08.2007 gültig) sind Schulen in Niedersachsen aufgefordert, jährlich ihre Arbeit zu überprüfen und zu bewerten. Aus den Ergebnissen der Überprüfungen sollen Verbesserungsmaßnahmen entwickelt werden, die dem Schulvorstand durch die Schulleitung vorgestellt werden sollen.

Die Steuergruppe der Schule Am Dobrock hatte im Schuljahr 2007/2008 den Auftrag, ein geeignetes Instrument zur internen Evaluation zu ermitteln und der Gesamtkonferenz vorzustellen. Am 19.06.2008 beschloss die Gesamtkonferenz, SEIS (Selbstevaluation in Schulen) als Instrument einzuführen.

SEIS wurde von der Bertelsmann-Stiftung entwickelt und im Herbst 2008 in die Obhut und Pflege der Länder übergeben (zur Internetpräsenz von SEIS...).

SEIS bietet differenzierte Fragebögen für Eltern, Schülerinnen/Schüler und Lehrkräfte an, die dann gegen ein angemessenes Honorar auch ausgewertet werden. Bei uns sollen jährlich die 8. und 10. Klassen beider Schulformen (Eltern, Schülerinnen und Schüler) sowie das Kollegium die Arbeit unserer Schule bewerten. Die Landesschulbehörde bietet seit kurzem Hilfen bei der Auswertung an, indem ein Berater zur Schulentwicklung den Prozess der Planung und Durchführung von Verbesserungsmaßnahmen begleitet.

SEIS wurde an unserer Schule erstmals in der Zeit vom 13.10. - 19.11.2008 durchgeführt. Die Ergebnisse sollen einige Monate nach der Durchführung präsentiert werden (siehe Menü rechts).

 


2. Externe Evaluation durch die Niedersächsische Schulinspektion (NSchI)

Die NSchI führt an allen öffentlichen Schulen des Landes seit 2006 regelmäßig Schulinspektionen durch. Eine erste Bestandsaufnahme (Qualitätsbewertung aller Schulen) erfolgte bereits; sie soll bis voraussichtlich 2011 abgeschlossen sein. Bis Mai 2008 sind insgesamt knapp 40 % der niedersächsischen Schulen inspiziert worden - die Schule Am Dobrock war noch nicht dabei.

Die Ergebnisse der Schulinspektionen werden in Form eines schriftlichen Berichts an die Schulen, an die Landesschulbehörde und an den Schulträger übermittelt. Sie sollen für gezielte Maßnahmen der Qualitätsverbesserung genutzt werden. Ein öffentliches Ranking der Schulen ist nicht beabsichtigt.

Zu den Aufgaben der NSchI gehören die Qualitätsermittlung jeder einzelnen Schule in Niedersachsen sowie die Evaluation einzelner Bereiche des niedersächsischen Schulwesens. Durch Analyse der Stärken und Schwächen werden die Qualität jeder einzelnen Schule und die Bereiche mit dringendem und langfristigem Verbesserungsbedarf ermittelt. Im Mittelpunkt steht dabei die Unterrichtsqualität. Die Bewertung der Schul- und Unterrichtsqualität erfolgt auf der Basis eines Qualitätsprofils, das derzeit 16 Qualitätskriterien und rund 100 Teilkriterien umfasst.

Die Ergebnisse der Schulinspektion sollen hier nach der Durchführung präsentiert werden (siehe Menü rechts).

 


3. Interne Evaluation von Bausteinen unserers Schulprogramms

Wir haben schon mehrfach Bausteine unseres Schulprogramms evaluiert, indem wir Fragebögen für Erziehungsberechtigte, Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte oder im Rahmen der Berufsorientierung beteiligte Betriebe erstellt und ausgewertet haben.

Beispiele sind das Ausbildungsforum 2007 und unser System individueller AV/SV-Beurteilungen.
Die Ergebnisse der Evaluation zum Ausbildungsforum werden hier präsentiert, um das Vorgehen bei der Qualitätsentwicklung beispielhaft zu demonstrieren
(siehe Menü rechts).

 

 
 

 Der "Überbau"

  Leitbild
  Respekt - Höflichkeit - Verantwortung
Schulregeln
  zur Stärkung von Verantwortung
AV/SV - Bemerkungen
  System individueller
Beurteilungen
Förderkonzept
  Maßnahmen zur Förderung und Forderung

 

 Bereich "Evaluation"

1. Ergebnisse SEIS
  Selbstevaluation in Schulen
2. Schulinspektion
  Externe Evaluation
(Landesschulbehörde)
3. Bausteine evaluieren
  Beispiel für freiwillige
Evaluationen
   
 
       
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