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Persönlichkeitsentwicklung: Soziales
Lernen
3. Rauchfreie Schule
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Beschluss
der Gesamtkonferenz vom 9.11.2006 (Auszug + Ergänzungen)
Wir wollen
erreichen, dass an unserer Schule (Gebäude, Schulgelände,
Bushalteplatz) niemand mehr raucht.
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Vorbildfunktion der Erwachsenen:
Auf dem Schulgelände raucht auch kein Erwachsener mehr
– auch nicht bei nachmittäglichen und abendlichen
Veranstaltungen.
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Unterstützung des Nichtrauchens:
Allen (5.)/6. bis 8./(10.) Klassen wird empfohlen, an Be Smart
– Don’t Start teilzunehmen, wenn es denn möglich
ist. ( http://www.besmart.info)
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An der Bushaltestelle werden
Rauchverbotsschilder aufgestellt, um auch das Rauchen schulfremder
und Schüler am Morgen zu verhindern.
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Wenn eine Schülerin/ein
Schüler nachweislich (d.h. von einer Lehrkraft) beim
Rauchen erwischt wird, werden sofort die Erziehungsberechtigten
angerufen, um eine Abholung zu gewährleisten.
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Die Lehrkraft, die sie/ihn
erwischt hat, spricht sich mit dem Klassenlehrer ab, wer anruft;
ist der Klassenlehrer nicht erreichbar, übernimmt sie
es selber oder bittet eine weitere Lehrkraft, dies zu erledigen.
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Ein Ordner mit Namens- und
Telefonlisten befindet sich auf dem Briefbord im Lehrerzimmer.
Dort wird eine Notiz hinterlassen (Lehrkraft, Uhrzeit, Datum).
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Kann niemand erreicht werden,
verbringt die Schülerin/ der Schüler den Rest des
Vormittages unter Aufsicht im Trainingsraum; hier bearbeitet
sie/er verschiedene Aufgaben zum Thema Rauchen/Nichtrauchen.
In den Pausen hält sie/er sich vor dem Lehrerzimmerzugang
auf.
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Die Erziehungsberechtigten
werden mit einem Formbrief auf die Rechtslage und die ggf.
Konsequenzen für die Schülerin/den Schüler
hingewiesen. Dazu gehört auch die Abstufung der Sozialverhaltensbewertung
um ein bis zwei Stufen.
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Wird sie/er ein weiteres Mal erwischt,
werden ihre/seine Eltern wiederum angerufen, um sie/ihn abzuholen;
außerdem wird sie/er für zwei Tage vom Unterricht
suspendiert.
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Das Rauchen vor dem Schulgelände,
auf den Straßen in der Nähe der Schule (Oberreihe,
Feldweg, Heideweg) schadet dem Ansehen der Schule, ist eine
Zumutung für die Nachbarn und kann daher ebenfalls geahndet
werden.
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Busangels, Schülerscouts und andere
sozial engagierte Schülerinnen und Schüler sind
nicht verpflichtet, Raucher zu melden. Allerdings sollten
sie selbst davon Abstand nehmen.
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