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Schulregeln - zur Stärkung von Verantwortung für sich und andere
 


I. Leitbild

Unsere Schule Am Dobrock ist ein Ort des Lernens und der Vorbereitung für eine Berufsausbildung oder eine weiterführende Schule.
Alle an ihr beteiligten Menschen sollen sich wohlfühlen können, denn das ist eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen, ernsthaftes Arbeiten und angemessenes Verhalten. Deshalb erwarten wir, dass jeder von uns für sich und andere Verantwortung übernimmt, dass wir respektvoll miteinander und den Leistungen anderer umgehen und dass wir unseren Umgang höflich gestalten.

Darüber hinaus gelten im Unterricht folgende Grundregeln:
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
- Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
- Jeder muss immer die Rechte der Anderen achten.

Um beide Geschlechter - Schülerinnen wie Schüler, Lehrerinnen wie Lehrer - zu bezeichnen und trotzdem eine gute Lesbarkeit zu erhalten, wird hier immer nur eine Form gewählt und mit einen * versehen. * meint: und auch das andere Geschlecht.

 


II. Zur Schulorganisation

1. Die Schule wird um 7 Uhr geöffnet. Ab 7.15 Uhr dürfen die Schüler* in die Klassenräume.
2. Mit dem Klingelzeichen suchen alle Schülerinnen* ihren Klassenraum auf.
3. In den großen Pausen gehen alle auf den Schulhof.
4. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die Pausenaufsicht einen Aufenthalt in der Aula zulassen.
5. Nach Beendigung des Unterrichts müssen die Schülerinnen* mit dem nächsten Bus nach Hause fahren. Bei Wartezeiten halten sie sich in der Aula auf.
6. Das Schulgelände darf nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft verlassen werden.

 


III. Zur Verantwortung der Schule
1. Die Lehrerinnen* sind sich ihrer Vorbildfunktion in der Schule bewusst und handeln danach.
2. Sie arbeiten mit den Erziehungsberechtigten vertrauensvoll zusammen.
3. Die Schule unterstützt verantwortungsvolles Handeln durch Beratungsangebote verschiedener Art und durch den Trainingsraum für soziales Lernen und Handeln.
4. Die Schule unterstützt die eigenverantwortliche Lösung von Konflikten – auch bei der Einhaltung der Schulregeln – durch die Schiedsstelle.
5. Zur Vermeidung und gewaltfreien Lösung von Konflikten werden Bus-Angels benannt und Streitschlichter* ausgebildet.
6. Die Schule bestärkt die Schüler* darin, in verschiedenen Projekten Eigenständigkeit und Verantwortung zu erproben
7. Im Schulkiosk werden unter anderem sowohl Schreibwaren und Schulbedarf, als auch gesunde Esswaren, Obst und Getränke angeboten.
8. Die Schule hält T-Shirts bereit für den Fall, dass Schüler* nicht angemessen gekleidet zum Unterricht erscheinen.

 


IV. Zur Verantwortung der Erziehungsberechtigten
1. Die Erziehungsberechtigten sind aufgefordert, ihre Kinder in allen schulischen Angelegenheiten besonders auch bei der Übernahme von Verantwortung zu unterstützen und sie nicht auf sich gestellt zu lassen.
2. Sie werden mit Nachdruck gebeten, täglich für ein gesundes Pausenfrühstück mit einem Getränk zu sorgen und auf eine schulangemessene und saubere Kleidung zu achten.
3. Die Erziehungsberechtigten müssen im Notfall jederzeit erreichbar sein und hinterlegen deshalb in der Schule gegebenenfalls auch Telefonnummern von ihrer Arbeitsstelle oder von beauftragten Personen.
4. Bei Erkrankung des Kindes muss die Schule oder die Klassenlehrkraft umgehend telefonisch (04777-93470) oder schriftlich, z.B. per Fax (04777-934711) informiert werden.

 



V. Zur Verantwortung der Schülerinnen und Schüler
1. Die Schüler* sind für die Erledigung der für den Tag notwendigen Hausaufgaben und für das Mitbringen von Materialien aller Art (Hefte, Bücher, Schreib- und Zeichengerät, Sportzeug, Elternbestätigungen usw.) dem Alter angemessen verantwortlich.
2. Sie sind auch für alle anderen von ihnen mitgebrachten Sachen verantwortlich. Lehrkräfte können sich nicht um private Gegenstände (Handys, MP3-Player, Wertsachen, Schmuck, Geld, ...) kümmern, wenn diese abhanden gekommen oder beschädigt worden sind.
3. Handys und andere elektronische Geräte müssen während der Schulzeit ausgeschaltet und weggepackt sein. Geräte, die während der Schulzeit ohne besondere Erlaubnis benutzt werden, können für eine Woche eingezogen werden.
4. Fundsachen oder Verluste und Schäden sind direkt der Klassenlehrkraft oder dem Hausmeister zu melden. Wer einen Schaden verursacht, muss dafür auch gerade stehen.
5. Von den Schülerinnen* wird grundsätzlich ein angemessener Umgangston und eine respektvolle Ausdrucksweise erwartet. (Verhaltenskodex)
6. Freizügige Kleidung gehört nicht in die Schule. (Kleidungskodex)
7. Konflikte dürfen nicht mit Gewalt gelöst werden. (Konfliktleitfaden)
8. Müll gehört in die Mülleimer und nicht auf den Boden, weder drinnen noch draußen. Nach Unterrichtsschluss muss die Klasse sauber hinterlassen werden.
9. Rauchzubehör darf nicht mit in die Schule gebracht werden. Wenn ein Schüler* beim Rauchen erwischt wird, werden sofort seine Erziehungsberechtigten angerufen, um ihn abzuholen. Wird er öfter erwischt, wird er außerdem für zwei weitere Tage vom Unterricht ausgeschlossen.
10. Schüler*, die die Grundregeln für den Unterricht nicht respektieren können oder wollen, erhalten im Trainingsraum für soziales Lernen und Handeln die Möglichkeit, ihr Verhalten zu durchdenken und zu verändern.
11. Weitere Einzelheiten können in den Klassen in einem Klassenkonzept festgelegt werden.

 


VI. Gesetze, Verordnungen, Erlasse
Selbstverständlich gelten alle gesetzlichen Bestimmungen auch in der Schule. Das heißt unter anderem:
Es ist verboten, Fotos oder Filme von Personen ohne deren Einverständnis zu verbreiten. Das gilt auch für Fotos oder Filme aus dem Handy.
In die Schule dürfen nur Gegenstände mitgebracht werden, die für den Unterricht notwendig sind. Vom Gesetz verbotenen Gegenstände sind z.B. Zigaretten, Alkohol, Messer, Waffen, Drogen ...
Die Verbreitung von Drogen, rechtradikalem oder rassistischem Gedankengut, pornografischen und gewaltverherrlichenden Darstellungen ist strafbar. Das gilt auch für Fotos oder Filme auf dem Handy.
Internet und Computer dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen genutzt werden.

 


VII. Die Busordnung
Die Bus-Angels haben diese Busordnung formuliert und beschlossen. Sie ist Bestandteil der Schulordnung. Fahrschüler* sind verpflichtet, sich daran zu halten. Wiederholte Verstöße können dazu führen, dass der Busausweis für einige Wochen eingezogen wird.
1. Den Anweisungen des Busfahrers und der Bus-Angels ist Folge zu leisten!!!
2. Nicht vordrängeln oder drängeln!!!
3. Alle Plätze müssen besetzt sein!!!
4. Keine Gewalt und keine Beschimpfungen!!!
5. Den Bus nicht verunreinigen oder beschädigen!!!
6. Keinen Müll aus dem Fenster werfen!!!
7. Das Eigentum der Schüler darf nicht beschädigt oder gestohlen werden!!!
8. Nicht rauchen an den Bushaltestellen!!!
9. Keine Drogen!!!

 

 
 

 Der "Überbau"

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Schulregeln
  zur Stärkung von Verantwortung
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Beurteilungen
Förderkonzept
  Maßnahmen zur Förderung und Forderung

 

 Wesentliche Aspekte

Sozialtrainingsstunde
  Lions Quest für die Klassen 5-7
Sozialer Trainingsraum
  Lernen eigenverantwort-
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Methodenlernstunde
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Praxisklasse
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