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I. Leitbild
Unsere Schule Am Dobrock
ist ein Ort des Lernens und der Vorbereitung für eine Berufsausbildung
oder eine weiterführende Schule.
Alle an ihr beteiligten Menschen sollen sich wohlfühlen können,
denn das ist eine Voraussetzung für ein erfolgreiches Lernen,
ernsthaftes Arbeiten und angemessenes Verhalten. Deshalb erwarten
wir, dass jeder von uns für sich und andere Verantwortung
übernimmt, dass wir respektvoll miteinander und den Leistungen
anderer umgehen und dass wir unseren Umgang höflich gestalten.
Darüber hinaus gelten im Unterricht folgende
Grundregeln:
- Jede Schülerin und jeder Schüler hat das Recht ungestört
zu lernen.
- Jede Lehrerin und jeder Lehrer hat das Recht ungestört
zu unterrichten.
- Jeder muss immer die Rechte der Anderen achten.
Um beide Geschlechter - Schülerinnen
wie Schüler, Lehrerinnen wie Lehrer - zu bezeichnen und trotzdem
eine gute Lesbarkeit zu erhalten, wird hier immer nur eine Form
gewählt und mit einen * versehen. * meint: und auch das andere
Geschlecht.
II. Zur Schulorganisation
1. Die Schule
wird um 7 Uhr geöffnet. Ab 7.15 Uhr dürfen die Schüler*
in die Klassenräume.
2. Mit dem Klingelzeichen suchen alle Schülerinnen* ihren
Klassenraum auf.
3. In den großen Pausen gehen alle auf den Schulhof.
4. Bei ungünstigen Witterungsverhältnissen kann die
Pausenaufsicht einen Aufenthalt in der Aula zulassen.
5. Nach Beendigung des Unterrichts müssen die Schülerinnen*
mit dem nächsten Bus nach Hause fahren. Bei Wartezeiten halten
sie sich in der Aula auf.
6. Das Schulgelände darf nur mit Erlaubnis einer Lehrkraft
verlassen werden.
III. Zur Verantwortung der Schule
1. Die Lehrerinnen* sind sich ihrer Vorbildfunktion
in der Schule bewusst und handeln danach.
2. Sie arbeiten mit den Erziehungsberechtigten vertrauensvoll
zusammen.
3. Die Schule unterstützt verantwortungsvolles Handeln durch
Beratungsangebote verschiedener Art und durch den Trainingsraum
für soziales Lernen und Handeln.
4. Die Schule unterstützt die eigenverantwortliche Lösung
von Konflikten – auch bei der Einhaltung der Schulregeln
– durch die Schiedsstelle.
5. Zur Vermeidung und gewaltfreien Lösung von Konflikten
werden Bus-Angels benannt und Streitschlichter* ausgebildet.
6. Die Schule bestärkt die Schüler* darin, in verschiedenen
Projekten Eigenständigkeit und Verantwortung zu erproben
7. Im Schulkiosk werden unter anderem sowohl Schreibwaren und
Schulbedarf, als auch gesunde Esswaren, Obst und Getränke
angeboten.
8. Die Schule hält T-Shirts bereit für den Fall, dass
Schüler* nicht angemessen gekleidet zum Unterricht erscheinen.
IV. Zur Verantwortung der Erziehungsberechtigten
1. Die Erziehungsberechtigten sind aufgefordert,
ihre Kinder in allen schulischen Angelegenheiten besonders auch
bei der Übernahme von Verantwortung zu unterstützen
und sie nicht auf sich gestellt zu lassen.
2. Sie werden mit Nachdruck gebeten, täglich für ein
gesundes Pausenfrühstück mit einem Getränk zu sorgen
und auf eine schulangemessene und saubere Kleidung zu achten.
3. Die Erziehungsberechtigten müssen im Notfall jederzeit
erreichbar sein und hinterlegen deshalb in der Schule gegebenenfalls
auch Telefonnummern von ihrer Arbeitsstelle oder von beauftragten
Personen.
4. Bei Erkrankung des Kindes muss die Schule oder die Klassenlehrkraft
umgehend telefonisch (04777-93470) oder schriftlich, z.B. per
Fax (04777-934711) informiert werden.
V. Zur Verantwortung der Schülerinnen und Schüler
1. Die Schüler* sind für die Erledigung
der für den Tag notwendigen Hausaufgaben und für das
Mitbringen von Materialien aller Art (Hefte, Bücher, Schreib-
und Zeichengerät, Sportzeug, Elternbestätigungen usw.)
dem Alter angemessen verantwortlich.
2. Sie sind auch für alle anderen von ihnen mitgebrachten
Sachen verantwortlich. Lehrkräfte können sich nicht
um private Gegenstände (Handys, MP3-Player, Wertsachen, Schmuck,
Geld, ...) kümmern, wenn diese abhanden gekommen oder beschädigt
worden sind.
3. Handys und andere elektronische Geräte müssen während
der Schulzeit ausgeschaltet und weggepackt sein. Geräte,
die während der Schulzeit ohne besondere Erlaubnis benutzt
werden, können für eine Woche eingezogen werden.
4. Fundsachen oder Verluste und Schäden sind direkt der Klassenlehrkraft
oder dem Hausmeister zu melden. Wer einen Schaden verursacht,
muss dafür auch gerade stehen.
5. Von den Schülerinnen* wird grundsätzlich ein angemessener
Umgangston und eine respektvolle Ausdrucksweise erwartet. (Verhaltenskodex)
6. Freizügige Kleidung gehört nicht in die Schule. (Kleidungskodex)
7. Konflikte dürfen nicht mit Gewalt gelöst werden.
(Konfliktleitfaden)
8. Müll gehört in die Mülleimer und nicht auf den
Boden, weder drinnen noch draußen. Nach Unterrichtsschluss
muss die Klasse sauber hinterlassen werden.
9. Rauchzubehör darf nicht mit in die Schule gebracht werden.
Wenn ein Schüler* beim Rauchen erwischt wird, werden sofort
seine Erziehungsberechtigten angerufen, um ihn abzuholen. Wird
er öfter erwischt, wird er außerdem für zwei weitere
Tage vom Unterricht ausgeschlossen.
10. Schüler*, die die Grundregeln für den Unterricht
nicht respektieren können oder wollen, erhalten im Trainingsraum
für soziales Lernen und Handeln die Möglichkeit, ihr
Verhalten zu durchdenken und zu verändern.
11. Weitere Einzelheiten können in den Klassen in einem Klassenkonzept
festgelegt werden.
VI. Gesetze, Verordnungen, Erlasse
Selbstverständlich gelten alle gesetzlichen
Bestimmungen auch in der Schule. Das heißt unter anderem:
Es ist verboten, Fotos oder Filme von Personen ohne deren Einverständnis
zu verbreiten. Das gilt auch für Fotos oder Filme aus dem
Handy.
In die Schule dürfen nur Gegenstände mitgebracht werden,
die für den Unterricht notwendig sind. Vom Gesetz verbotenen
Gegenstände sind z.B. Zigaretten, Alkohol, Messer, Waffen,
Drogen ...
Die Verbreitung von Drogen, rechtradikalem oder rassistischem
Gedankengut, pornografischen und gewaltverherrlichenden Darstellungen
ist strafbar. Das gilt auch für Fotos oder Filme auf dem
Handy.
Internet und Computer dürfen nur im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen genutzt werden.
VII. Die Busordnung
Die Bus-Angels haben diese Busordnung formuliert
und beschlossen. Sie ist Bestandteil der Schulordnung. Fahrschüler*
sind verpflichtet, sich daran zu halten. Wiederholte Verstöße
können dazu führen, dass der Busausweis für einige
Wochen eingezogen wird.
1. Den Anweisungen des Busfahrers und der Bus-Angels ist Folge
zu leisten!!!
2. Nicht vordrängeln oder drängeln!!!
3. Alle Plätze müssen besetzt sein!!!
4. Keine Gewalt und keine Beschimpfungen!!!
5. Den Bus nicht verunreinigen oder beschädigen!!!
6. Keinen Müll aus dem Fenster werfen!!!
7. Das Eigentum der Schüler darf nicht beschädigt oder
gestohlen werden!!!
8. Nicht rauchen an den Bushaltestellen!!!
9. Keine Drogen!!!
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