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Persönlichkeitsentwicklung: Soziales Lernen

2. Der Trainingsraum für eigenverantwortliches Handeln

 


Zielsetzung:

Im Trainingsraum soll mit den betroffenen Schülerinnen/Schülern gemeinsam ein Weg entwickelt werden, unangemessenes Verhalten zu akzeptablem Verhalten zu verändern.
Der Trainingsraum wird als Hilfemaßnahme verstanden, nicht als Strafe.

In jedem Unterrichtsraum hängen folgende Regeln der Schule aus:
o Jede Lehrerin/jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
o Jede Schülerin/jeder Schüler hat das Recht ungestört zu lernen.
o Jeder muss immer die Rechte der Anderen achten.

 


Ablauf:

1. Die Störungen im Unterricht
1.1. Bei einer Unterrichtsstörung wird ein Schüler deutlich verwarnt (ggf. verbunden mit den Fragen: Was tust du gerade? Oder: Gegen welche Regel verstößt du gerade? Dazu kann der Hinweis kommen: Wenn du noch einmal störst, entscheidest du dich damit, in den Trainingsraum zu gehen!).
1.2. Durch eine wiederholte Störung entscheidet sich der Schülers, den Klassenraum zu verlassen und den Trainingsraum aufzusuchen.
1.3. Er wird dann mit einem roten Laufzettel versehen in den Trainingsraum (TR) geschickt, in dem er sich innerhalb von 3 min einfinden muss.
1.4. (Es geht hierbei nur um Unterrichtsstörungen, nicht um Fehlverhalten in der Pause etc. )
1.5. Fahrlässiges Zuspätkommen ist auch eine Unterrichtsstörung, allerdings gibt es dabei keine erste Verwarnung. Der Schüler muss also gleich den TR aufsuchen.

2. Der Aufenthalt im Trainingsraum
2.1. Der Schüler legt im TR den Laufzettel den Laufzettel vor, die Ankunftszeit wird eingetragen und er füllt einen Fragebogen (MEIN PLAN) aus (s.A.).
2.2. Der wird dann mit dem Trainer durchgearbeitet und ggf. konkretisiert.
2.3. Anschließend wird er noch einmal sauber mit korrigierter Rechtschreibung abgeschrieben.
2.4. Der Schüler kehrt während dieser Stunde nicht in den Unterricht zurück, es sei denn, die schickende Lehrkraft vermerkt dies anders auf dem Laufzettel.
2.5. Falls der Schüler während dieser Stunde seinen PLAN nicht schafft, kehrt er im Verlauf der nächsten, von der schickenden Lehrkraft angegebenen Stunde in den Unterricht zurück.
2.6. Im TR hängen folgende Regeln aus:
• Arbeite einen Plan aus. Dann kannst du in den Unterricht zurück!
• Sitz an deinem Tisch, verhalte dich ruhig und störe nicht die anderen!
• Bei Störungen wirst du hier nur einmal verwarnt! Dann musst du für heute die Schule verlassen!

3. Nach der Rückkehr in den Unterricht
3.1. Der Schüler kehrt in den Unterricht bzw. in die nächste Fachstunde zurück und legt der Fachlehrkraft seinen PLAN vor. Auch hier wird die Uhrzeit festgehalten, wann der TR verlassen bzw. die Klasse erreicht wurde.
3.2. Die Fachlehrkraft bespricht mit dem Schüler die wichtigen Aspekte des PLANES und unterschreibt, dass er ihn akzeptiert bzw. nicht akzeptiert, also ggf. noch eine weitere Durcharbeitung im TR erfolgen muss.
3.3. Der Schüler muss zudem auf eigene Verantwortung den versäumten Stoff nachholen.
3.4. Der Fachlehrer gibt den PLAN an den TR zurück. Er wird in dem entsprechenden Klassenordner im TR abgelegt, so dass im Laufe eines Schuljahres eine umfangreiche Sammlung entstehen kann, die auch bei Klassenkonferenzen genutzt werden kann.

4. Das Rückkehrprogramm - falls doch keine Verhaltensänderung eintritt
4.1. Nach mehreren Vorfällen in schneller Folge - z.B. vier Trainingsraumeinheiten innerhalb von 20 (bis 25) Unterrichtstagen - bzw. nach 10 Besuchen im Schuljahr kommt der Schüler nach vorheriger Information der Eltern ins Rückkehrprogramm:
4.2. Er verlässt die Klasse am ersten Tag für 6 Stunden, am zweiten für 5, am dritten für 4, am vierten für 3, am fünften für 2 Stunden und fertigt von den Fachlehrern gegebene Aufgaben im Trainingsraum an.
4.3. Die Fachlehrkräfte werden über das Whiteboard im Lehrerzimmer über den TR-Aufenthalt des Schülers informiert und damit aufgefordert, dem Schüler zügig Arbeitsmaterial über das TR-Fach zukommen zu lassen.
4.4. Die übrigen Stunden werden im normalen Unterricht verbracht, so dass der Schüler zeigen kann, dass er sein Verhalten zu ändern bereit und in der Lage ist.
4.5. Zu Beginn des RKPs führt ein Trainer ein ausführliches Hilfegespräch mit dem Schüler über den Sinn und den Ablauf des RKPs, bei dem erarbeitet wird, welche besonderen Ziele bzw. Aufgaben für den Schüler im Mittelpunkt stehen sollen.
4.6. In einem weiteren Gespräch am Ende des RKPs werden die Ziele überprüft.
4.7. Bevor er wieder ganz am Unterricht der Klasse teilnehmen kann, wird am Ende des RKPs ein Gespräch mit dem Schüler und seinen Eltern geführt, an dem auch die Klassenlehrkraft und ggf. Fachlehrkräfte und ein Mitglied der Schulleitung teilnehmen und in dem die Möglichkeiten einer andauernden Verhaltensänderung besprochen werden. Es sollten dabei auch verbindliche Vereinbarungen getroffen werden.
4.8. Erst nach diesem Gespräch kann der Schüler wieder am regulären Unterricht teilnehmen.
4.9. Falls der Schüler die Regeln des RKPs nicht einhält, kann für ihn ein erneutes RKP angesetzt werden. Dies gilt als zweites Mal.

5. Ein erneutes Rückkehrprogramm
5.1. Falls ein Schüler ein zweites Mal in ein RKP kommt, erfolgt am Ende je nach Stand der Dinge anstelle des Elterngespräches eine Helferkonferenz oder eine Klassenkonferenz, um weitere Maßnahmen zu ergreifen.
5.2. Ein 3. RKP innerhalb eines Schuljahres ist nicht möglich. Schüler können aus dem Trainingsraumprogramm ausgeschlossen werden, wenn sich erwiesen hat, dass sie nicht erreichbar sind und keine Kooperationsbereitschaft zeigen. Dann werden besondere Maßnahmen abgesprochen bzw. von der Klassenkonferenz beschlossen.

 


Konzeption zum Download:

Trainingsraumkonzept (Stand: Februar 2009) [150 KB]

Das Formblatt " Mein Plan" [40 KB]


 
 

 Der "Überbau"

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 Bereich "Soziales Lernen"

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