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Zielsetzung:
Im Trainingsraum soll mit
den betroffenen Schülerinnen/Schülern gemeinsam ein
Weg entwickelt werden, unangemessenes Verhalten zu akzeptablem
Verhalten zu verändern.
Der Trainingsraum wird als Hilfemaßnahme verstanden, nicht
als Strafe.
In jedem Unterrichtsraum hängen
folgende Regeln der Schule aus:
o Jede Lehrerin/jeder Lehrer hat das Recht ungestört zu unterrichten.
o Jede Schülerin/jeder Schüler hat das Recht ungestört
zu lernen.
o Jeder muss immer die Rechte der Anderen achten.
Ablauf:
1. Die Störungen im
Unterricht
1.1. Bei einer Unterrichtsstörung wird ein Schüler deutlich
verwarnt (ggf. verbunden mit den Fragen: Was tust du gerade? Oder:
Gegen welche Regel verstößt du gerade? Dazu kann der
Hinweis kommen: Wenn du noch einmal störst, entscheidest
du dich damit, in den Trainingsraum zu gehen!).
1.2. Durch eine wiederholte Störung entscheidet sich der
Schülers, den Klassenraum zu verlassen und den Trainingsraum
aufzusuchen.
1.3. Er wird dann mit einem roten Laufzettel versehen in den Trainingsraum
(TR) geschickt, in dem er sich innerhalb von 3 min einfinden muss.
1.4. (Es geht hierbei nur um Unterrichtsstörungen, nicht
um Fehlverhalten in der Pause etc. )
1.5. Fahrlässiges Zuspätkommen ist auch eine Unterrichtsstörung,
allerdings gibt es dabei keine erste Verwarnung. Der Schüler
muss also gleich den TR aufsuchen.
2. Der Aufenthalt im Trainingsraum
2.1. Der Schüler legt im TR den Laufzettel den Laufzettel
vor, die Ankunftszeit wird eingetragen und er füllt einen
Fragebogen (MEIN PLAN) aus (s.A.).
2.2. Der wird dann mit dem Trainer durchgearbeitet und ggf. konkretisiert.
2.3. Anschließend wird er noch einmal sauber mit korrigierter
Rechtschreibung abgeschrieben.
2.4. Der Schüler kehrt während dieser Stunde nicht in
den Unterricht zurück, es sei denn, die schickende Lehrkraft
vermerkt dies anders auf dem Laufzettel.
2.5. Falls der Schüler während dieser Stunde seinen
PLAN nicht schafft, kehrt er im Verlauf der nächsten, von
der schickenden Lehrkraft angegebenen Stunde in den Unterricht
zurück.
2.6. Im TR hängen folgende Regeln aus:
• Arbeite einen Plan aus. Dann kannst du in den Unterricht
zurück!
• Sitz an deinem Tisch, verhalte dich ruhig und störe
nicht die anderen!
• Bei Störungen wirst du hier nur einmal verwarnt!
Dann musst du für heute die Schule verlassen!
3. Nach der Rückkehr
in den Unterricht
3.1. Der Schüler kehrt in den Unterricht bzw. in die nächste
Fachstunde zurück und legt der Fachlehrkraft seinen PLAN
vor. Auch hier wird die Uhrzeit festgehalten, wann der TR verlassen
bzw. die Klasse erreicht wurde.
3.2. Die Fachlehrkraft bespricht mit dem Schüler die wichtigen
Aspekte des PLANES und unterschreibt, dass er ihn akzeptiert bzw.
nicht akzeptiert, also ggf. noch eine weitere Durcharbeitung im
TR erfolgen muss.
3.3. Der Schüler muss zudem auf eigene Verantwortung den
versäumten Stoff nachholen.
3.4. Der Fachlehrer gibt den PLAN an den TR zurück. Er wird
in dem entsprechenden Klassenordner im TR abgelegt, so dass im
Laufe eines Schuljahres eine umfangreiche Sammlung entstehen kann,
die auch bei Klassenkonferenzen genutzt werden kann.
4. Das Rückkehrprogramm
- falls doch keine Verhaltensänderung eintritt
4.1. Nach mehreren Vorfällen in schneller Folge - z.B. vier
Trainingsraumeinheiten innerhalb von 20 (bis 25) Unterrichtstagen
- bzw. nach 10 Besuchen im Schuljahr kommt der Schüler nach
vorheriger Information der Eltern ins Rückkehrprogramm:
4.2. Er verlässt die Klasse am ersten Tag für 6 Stunden,
am zweiten für 5, am dritten für 4, am vierten für
3, am fünften für 2 Stunden und fertigt von den Fachlehrern
gegebene Aufgaben im Trainingsraum an.
4.3. Die Fachlehrkräfte werden über das Whiteboard im
Lehrerzimmer über den TR-Aufenthalt des Schülers informiert
und damit aufgefordert, dem Schüler zügig Arbeitsmaterial
über das TR-Fach zukommen zu lassen.
4.4. Die übrigen Stunden werden im normalen Unterricht verbracht,
so dass der Schüler zeigen kann, dass er sein Verhalten zu
ändern bereit und in der Lage ist.
4.5. Zu Beginn des RKPs führt ein Trainer ein ausführliches
Hilfegespräch mit dem Schüler über den Sinn und
den Ablauf des RKPs, bei dem erarbeitet wird, welche besonderen
Ziele bzw. Aufgaben für den Schüler im Mittelpunkt stehen
sollen.
4.6. In einem weiteren Gespräch am Ende des RKPs werden die
Ziele überprüft.
4.7. Bevor er wieder ganz am Unterricht der Klasse teilnehmen
kann, wird am Ende des RKPs ein Gespräch mit dem Schüler
und seinen Eltern geführt, an dem auch die Klassenlehrkraft
und ggf. Fachlehrkräfte und ein Mitglied der Schulleitung
teilnehmen und in dem die Möglichkeiten einer andauernden
Verhaltensänderung besprochen werden. Es sollten dabei auch
verbindliche Vereinbarungen getroffen werden.
4.8. Erst nach diesem Gespräch kann der Schüler wieder
am regulären Unterricht teilnehmen.
4.9. Falls der Schüler die Regeln des RKPs nicht einhält,
kann für ihn ein erneutes RKP angesetzt werden. Dies gilt
als zweites Mal.
5. Ein erneutes Rückkehrprogramm
5.1. Falls ein Schüler ein zweites Mal in ein RKP kommt,
erfolgt am Ende je nach Stand der Dinge anstelle des Elterngespräches
eine Helferkonferenz oder eine Klassenkonferenz, um weitere Maßnahmen
zu ergreifen.
5.2. Ein 3. RKP innerhalb eines Schuljahres ist nicht möglich.
Schüler können aus dem Trainingsraumprogramm ausgeschlossen
werden, wenn sich erwiesen hat, dass sie nicht erreichbar sind
und keine Kooperationsbereitschaft zeigen. Dann werden besondere
Maßnahmen abgesprochen bzw. von der Klassenkonferenz beschlossen.
Konzeption zum Download:
Trainingsraumkonzept
(Stand: Februar 2009) [150 KB]
Das
Formblatt " Mein Plan" [40 KB]
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