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Die zweite Fremdsprache am Realschulzweig
 
(...) Die Bildungsangebote der Realschule qualifizieren die Schülerinnen und Schüler nach ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen durch individuelle Schwerpunktbildung, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich und im Erlernen einer zweiten Fremdsprache.(...)
Aus: Aufgaben und Ziele der Realschule

Französisch ab dem 6. Schuljahr

Mit der erstmaligen Wahl am Ende des 5. Realschuljahrgangs können Schülerinnen und Schüler Französisch als Wahlpflichtkurs wählen.

Für interessierte Schülerinnen und Schüler wird am Ende des 5. Schuljahres ein "Schnupperkurs" angeboten, der bereits von der Lehrkraft unterrichtet wird, die voraussichtlich auch für die fünf nachfolgenden Schuljahre verantwortlich bleibt.

Das Fach wird mit vier Wochenstunden unterrichtet und bei der Versetzung gleichrangig mit den Hauptfächern Deutsch, Englisch und Mathematik behandelt.

Die Wahl eines zweiten Wahlpflichtkurses entfällt dann, weil die dafür in der Stundentafel des Realschulzweigs vorgesehenen vier Wochenstunden mit Französisch schon vergeben sind.

In der Stundentafel des Hauptschulzweigs ist eine zweite Fremdsprache nicht vorgesehen.

 


Wann ist die Wahl der zweiten Fremdsprache sinnvoll?

  • Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist dann sinnvoll, wenn die Stärken einer Schülerin oder eines Schülers im Sinne der oben genannten individuellen Schwerpunktbildung tatsächlich im sprachlichen Bereich liegen, die Zensuren in den Fächern Deutsch und Englisch z.B. stets besser als die in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern ausgefallen sind.
  • Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist dann sinnvoll, wenn eine Schülerin oder ein Schüler während der Jahrgänge 6 - 9 den Übergang an ein allgemeinbildendes Gymnasium anstrebt (Siehe: Durchlässigkeit).
  • Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist dann sinnvoll, wenn eine Schülerin oder ein Schüler schlicht das notwendige Interesse an der Sprache mitbringt. Falls die Leistungen oder das Interesse nachlassen, so kann jeweils zum Schuljahresbeginn der Wahlpflichtkurs verlassen werden. Eine Neuwahl richtet sich dann allerdings danach, ob in den gewünschten Kursen noch Plätze frei sind.

Wichtig: Das Erlernen der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang ist nicht Voraussetzung für einen möglichen Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe (10. Schuljahrgang) oder für den Besuch des Fachgymnasiums.

Für eine Beratung stehen die Kassenlehrkräfte der 5. Realschulklassen gern zur Verfügung.

 

 
 

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