Im Gymnasialzweig: Pflichtunterricht
Für Schülerinnen und Schüler,
die den Besuch des gymnasialen Zweiges anstreben, ist die zweite
Fremdsprache Pflicht. Im Gegensatz zu Gymnasien kann bei uns ausschließlich
Französisch angeboten werden.
Bedingung: In den Langfächern Deutsch, Englisch
und Mathematik sollte zumidestens eine sichere Einstufung in die
E-Kurse ab Klasse 6 vorliegen.
Das Fach wird mit vier Wochenstunden
unterrichtet und bei der Versetzung gleichrangig mit den Langfächern
Deutsch, Englisch und Mathematik behandelt.
Wenn nach dem Besuch des HS-Zweiges
oder des RS-Zweiges dennoch Abitur machen möchte, entstünden
Mehrbelastungen von 320-480 Unterrichstunden in den Jahrgängen
11-13.
Im Realschulzweig: Wahlpflichtunterricht
(...) Die Bildungsangebote
der Realschule qualifizieren die Schülerinnen und Schüler
nach ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen durch
individuelle Schwerpunktbildung, insbesondere im naturwissenschaftlichen
Bereich und im Erlernen einer zweiten Fremdsprache.(...)
Aus: Aufgaben und Ziele der Realschule |
Mit der erstmaligen Wahl am Ende des 5. Schuljahrs
können Schülerinnen und Schüler, die den Realschulzweig
anstreben, neben anderen Fächern auch Französisch als
Wahlpflichtkurs wählen.
Bedingung: In den Langfächern
Deutsch, Englisch und Mathematik sollte eine Einstufung in die
E-Kurse ab Klasse 6 vorliegen, denn in der Stundentafel des Hauptschulzweigs
ist eine zweite Fremdsprache nicht vorgesehen.
Für interessierte Schülerinnen
und Schüler wird am Ende des 5. Schuljahres ein "Schnupperkurs"
angeboten, der bereits von der Lehrkraft unterrichtet wird, die
voraussichtlich auch für die fünf nachfolgenden Schuljahre
verantwortlich bleibt.
Das Fach wird mit vier Wochenstunden
unterrichtet und bei der Versetzung gleichrangig mit den Hauptfächern
Deutsch, Englisch und Mathematik behandelt.
Die Wahl eines zweiten Wahlpflichtkurses entfällt ab Klasse
R9 nicht, weil die Organisation als teilweise offene Ganztagsschule
eine höhere Stundenanzahl ermöglicht. Eine Teilnahme
am Unterricht im Bereich der Schülerfirma ist bei der Wahl
der zweiten Fremdsprache jedoch ausgeschlossen.
Wann ist die Wahl der zweiten Fremdsprache
im RS-Zweig sinnvoll?
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Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist dann
sinnvoll, wenn die Stärken einer Schülerin oder
eines Schülers im Sinne der oben genannten individuellen
Schwerpunktbildung tatsächlich im sprachlichen Bereich
liegen, die Zensuren in den Fächern Deutsch und Englisch
z.B. stets besser als die in den mathematisch-naturwissenschaftlichen
Fächern ausgefallen sind.
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Die Wahl der zweiten Fremdsprache
ist dann sinnvoll, wenn sich eine Schülerin oder ein
Schüler während der Jahrgänge 6 - 9 den Übergang
in den gymnasialen Zweig oder an ein Gymnasium offen halten
möchte (Siehe: Durchlässigkeit).
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Die Wahl der zweiten Fremdsprache
ist dann sinnvoll, wenn eine Schülerin oder ein Schüler
schlicht das notwendige Interesse an der Sprache mitbringt.
Falls die Leistungen oder das Interesse nachlassen, so kann
jeweils zum Schuljahresbeginn der Wahlpflichtkurs verlassen
werden. Eine Neuwahl richtet sich dann allerdings danach,
ob in den gewünschten Kursen noch Plätze frei sind.
Wichtig: Das Erlernen
der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang ist nicht Voraussetzung
für einen möglichen Übergang in die gymnasialen
Oberstufe eines allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasiums.
Die zweite Fremdsprache kann dort nachgeholt werden.
Im beruflichen Gymnasium müssten 320 Unterrichtsstunden und
im allgemeinbildenden Gymnasium 480 Unterrichtsstunden zusätzlich
zumindest mit der Bewertung "ausreichend" nachgewiesen
werden. Im Vergleich zum Gymnasialzweig oder zum Realschulzweig
mit Französisch stiege die Belastung in der Oberstufe also
erheblich an.
Für eine Beratung stehen die
Kassenlehrkräfte der 5. Klassen, die Jahrgangsleitung und
die Schulleitung gern zur Verfügung.
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