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Die zweite Fremdsprache Französisch ab Klasse 6
 
Im Gymnasialzweig: Pflichtunterricht

Für Schülerinnen und Schüler, die den Besuch des gymnasialen Zweiges anstreben, ist die zweite Fremdsprache Pflicht. Im Gegensatz zu Gymnasien kann bei uns ausschließlich Französisch angeboten werden.
Bedingung: In den Langfächern Deutsch, Englisch und Mathematik sollte zumidestens eine sichere Einstufung in die E-Kurse ab Klasse 6 vorliegen.

Das Fach wird mit vier Wochenstunden unterrichtet und bei der Versetzung gleichrangig mit den Langfächern Deutsch, Englisch und Mathematik behandelt.

Wenn nach dem Besuch des HS-Zweiges oder des RS-Zweiges dennoch Abitur machen möchte, entstünden Mehrbelastungen von 320-480 Unterrichstunden in den Jahrgängen 11-13.


Im Realschulzweig: Wahlpflichtunterricht

(...) Die Bildungsangebote der Realschule qualifizieren die Schülerinnen und Schüler nach ihrer Leistungsfähigkeit und ihren Neigungen durch individuelle Schwerpunktbildung, insbesondere im naturwissenschaftlichen Bereich und im Erlernen einer zweiten Fremdsprache.(...)
Aus: Aufgaben und Ziele der Realschule

Mit der erstmaligen Wahl am Ende des 5. Schuljahrs können Schülerinnen und Schüler, die den Realschulzweig anstreben, neben anderen Fächern auch Französisch als Wahlpflichtkurs wählen.

Bedingung: In den Langfächern Deutsch, Englisch und Mathematik sollte eine Einstufung in die E-Kurse ab Klasse 6 vorliegen, denn in der Stundentafel des Hauptschulzweigs ist eine zweite Fremdsprache nicht vorgesehen.

Für interessierte Schülerinnen und Schüler wird am Ende des 5. Schuljahres ein "Schnupperkurs" angeboten, der bereits von der Lehrkraft unterrichtet wird, die voraussichtlich auch für die fünf nachfolgenden Schuljahre verantwortlich bleibt.

Das Fach wird mit vier Wochenstunden unterrichtet und bei der Versetzung gleichrangig mit den Hauptfächern Deutsch, Englisch und Mathematik behandelt.

Die Wahl eines zweiten Wahlpflichtkurses entfällt ab Klasse R9 nicht, weil die Organisation als teilweise offene Ganztagsschule eine höhere Stundenanzahl ermöglicht. Eine Teilnahme am Unterricht im Bereich der Schülerfirma ist bei der Wahl der zweiten Fremdsprache jedoch ausgeschlossen.


Wann ist die Wahl der zweiten Fremdsprache im RS-Zweig sinnvoll?

  • Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist dann sinnvoll, wenn die Stärken einer Schülerin oder eines Schülers im Sinne der oben genannten individuellen Schwerpunktbildung tatsächlich im sprachlichen Bereich liegen, die Zensuren in den Fächern Deutsch und Englisch z.B. stets besser als die in den mathematisch-naturwissenschaftlichen Fächern ausgefallen sind.
  • Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist dann sinnvoll, wenn sich eine Schülerin oder ein Schüler während der Jahrgänge 6 - 9 den Übergang in den gymnasialen Zweig oder an ein Gymnasium offen halten möchte (Siehe: Durchlässigkeit).
  • Die Wahl der zweiten Fremdsprache ist dann sinnvoll, wenn eine Schülerin oder ein Schüler schlicht das notwendige Interesse an der Sprache mitbringt. Falls die Leistungen oder das Interesse nachlassen, so kann jeweils zum Schuljahresbeginn der Wahlpflichtkurs verlassen werden. Eine Neuwahl richtet sich dann allerdings danach, ob in den gewünschten Kursen noch Plätze frei sind.

Wichtig: Das Erlernen der zweiten Fremdsprache ab dem 6. Schuljahrgang ist nicht Voraussetzung für einen möglichen Übergang in die gymnasialen Oberstufe eines allgemeinbildenden oder beruflichen Gymnasiums. Die zweite Fremdsprache kann dort nachgeholt werden.
Im beruflichen Gymnasium müssten 320 Unterrichtsstunden und im allgemeinbildenden Gymnasium 480 Unterrichtsstunden zusätzlich zumindest mit der Bewertung "ausreichend" nachgewiesen werden. Im Vergleich zum Gymnasialzweig oder zum Realschulzweig mit Französisch stiege die Belastung in der Oberstufe also erheblich an.

Für eine Beratung stehen die Kassenlehrkräfte der 5. Klassen, die Jahrgangsleitung und die Schulleitung gern zur Verfügung.

 

 
 

 Info Unterrichtsangebot

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Stundentafel RS
Stundentafel GY
Zweite Fremdsprache
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 Info Schulorganisation

Klasse 5 (OBS)
Klasse 6 (OBS)
   
 

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